Hallo alle zusammen!
Hab heute mal ne Frage zum E 303. Ich hab vor, damit im Juni nach Finnland zu gehen. Mein Problem ist nun, dass ich mich dort ziemlich schnell registrieren lassen muss, da ich die 72 Tage, die man ja im Jahr davor dort sein darf, fast voll hab. Meine Frage nun: Verliert das E 303, also die Bescheinigung vom Arbeitsamt, mit der ich im EU-Ausland auf Jobsuche gehen kann und auch meine Kohle dort bekomme, dann seine Gültigkeit?
Ich muss vielleicht dazu sagen, dass mein Freund Finne ist, und ich ihn natürlich so oft als möglich sehen wollte (wird dann bei den 72 Tagen ein Auge zugedrückt?)
Und noch was würde mich interessieren: Würden wir heiraten (was wir sowieso vorhaben), kann mir dann die Polizei eine Registierung verweigern? Und bekomme ich dann Arbeitslosengeld auch ohne E 303? Ich muss das leider fragen, weil er gerade seinen Job verloren hat und ich wohl mangels Sprachkenntnissen nicht gleich einen bekommen werde...:/
Wär toll, wenn mir da jemand ein paar Tipps und Infos geben könnte....



